Unter dem Begriff Katastervermessung versteht man eine staatlich autorisierte Vermessungsleistung, welche nur das entsprechende Bundesland oder ein vom Land bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) ausführen darf. Bei dieser werden Flurstücksgrenzen überprüft und festgelegt, neue Flurstücke gebildet, Gebäude eingemessen, Nutzungsgrenzen erfasst etc.