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Wir betreuen Sie individuell bei allen nachfolgend genannten Vermessungsleistungen:

Katastervermessungen

  • Grenzwiederherstellung

  • Flurstückszerlegung

  • Gebäudeaufnahme

  • Straßenschlussvermessung

Ingenieurvermessungen

  • Lage- und Höhenpläne

  • Bestandspläne jeglicher Art

  • Lagepläne zum Bauantrag  

  • Absteckungen

Sonderleistungen

  • Deformationsmessungen

  • Gebäudeinnenaufnahmen

  • Ortung von metallischen Leitungen

  • Erdmassenberechnungen

  • Leistungen für GIS und CAFM

Sollte die von Ihnen gewünschte Leistung nicht aufgeführt sein - fragen Sie einfach bei uns nach.


Vermessungsleistungen zum Eigenheimbau

Lage- und Höhenplan

Der Lage- und Höhenplan dient als Planungsgrundlage für den Architekten um das neue Gebäude in das Grundstück einzuordnen. Vom Vermesser werden die Höhen des Grundstücks und der Straße aufgenommen, aber auch viele andere Dinge, die für die Planung wichtig sind, z.B. Schächte, Leitungen, Zäune, Bäume mit Stamm- und Kronendurchmesser und bereits vorhandene Gebäude oder Wege. Angaben zu den Nachbargebäuden, wie Trauf- und Firsthöhen, Dachformen oder Vorgaben des Bebauungsplanes werden ebenfalls dokumentiert.

Lageplan zum Bauantrag

Der Bauantrag, der beim Baugenehmigungsamt eingereicht wird, muss einen Lageplan enthalten. Dieser soll entsprechend den Angaben des §9 der Durchführungsverordnung zur Sächsischen Bauordnung gefertigt sein. Neben dem geplanten Gebäude, mit dessen Trauf- und Firsthöhen, enthält dieser auch die Berechnung und Darstellung der Abstandsflächen, die Stellplätze und weitere befestigte Flächen, die geplanten Leitungen, die Anbindung an die öffentlichen Verkehrsflächen, eventuelle Rechte Dritter und vieles andere. Zum Lageplan gehört auch ein schriftlicher Teil, der neben den Angaben zu den Nachbar-eigentümern und der Grundstücksgröße auch die Berechnung der GRZ (Grundflächenzahl nach §19 der Baunutzungsverordnung) enthält.

Muster Lageplan

Grobabsteckung für den Erdaushub

Zu Beginn des Hausbaus werden die Eckpunkte des Gebäudes auf dem Grundstück abgesteckt, damit die Baufirma die Ausschachtungen für den Keller, bzw. für das Fundament der Bodenplatte an der richtigen Stelle vornehmen kann. In der Regel werden dafür Holzpfähle eingeschlagen. Damit auch die Höhe, beziehungsweise die Tiefe der Ausschachtung mit der Planung übereinstimmt stimmt, werden dem Baubetrieb Höhenpunkte angegeben.

Feinabsteckung

Nach den Erdarbeiten stellt der Baubetrieb an den Gebäudeecken so genannte „Schnurböcke“ oder „Schnurgerüste“ auf. Auf diese werden vom Vermesser Nägel geschlagen, die exakt in der Flucht der Gebäudewände liegen. Der Maurer spannt dann Schnüre zwischen diesen Nägeln und hat somit die genaue Lage der Wände. Von dieser Absteckung wird ein Absteckriß gefertigt, der dem Bauamt vorgelegt werden muss. Er dient als Nachweis, dass das Gebäude an der richtigen Stelle errichtet wird.

Vermesser am Schnurgerüst

Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster

Nach §6 Abs. 3 des Sächsischen Vermessungsgesetzes müssen Gebäude, die neu errichtet, oder in ihren Außenmaßen verändert wurden für das Liegenschaftskataster eingemessen werden. Diese Einmessung muss der Eigentümer unverzüglich, spätestens zwei Monate nach Abschluss der Maßnahme veranlassen.

>>> Informationsblatt Vermessungsleistungen zum Eigenheimbau als PDF



Vermessungsbüro Kraft, Henriettenstr. 2, 09112 Chemnitz, Tel.: +49(371)918 928 20, Email: info@vb-kraft.de