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Wir
betreuen Sie individuell bei allen nachfolgend genannten
Vermessungsleistungen:
Katastervermessungen
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Grenzwiederherstellung
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Flurstückszerlegung
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Gebäudeaufnahme
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Straßenschlussvermessung
Ingenieurvermessungen
Sonderleistungen
Sollte die von Ihnen gewünschte Leistung nicht aufgeführt sein -
fragen
Sie einfach bei uns nach.
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Vermessungsleistungen
zum Eigenheimbau |
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Lage- und Höhenplan
Der Lage- und Höhenplan dient als Planungsgrundlage
für den Architekten um das neue Gebäude in das Grundstück
einzuordnen. Vom Vermesser werden die Höhen des Grundstücks und der
Straße aufgenommen, aber auch viele andere Dinge, die für die
Planung wichtig sind, z.B. Schächte, Leitungen, Zäune, Bäume mit
Stamm- und Kronendurchmesser und bereits vorhandene Gebäude oder
Wege. Angaben zu den Nachbargebäuden, wie Trauf- und Firsthöhen,
Dachformen oder Vorgaben des Bebauungsplanes werden ebenfalls
dokumentiert. |
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Lageplan zum Bauantrag
Der Bauantrag,
der beim Baugenehmigungsamt eingereicht wird, muss einen Lageplan enthalten.
Dieser soll entsprechend den Angaben des §9 der
Durchführungsverordnung zur Sächsischen Bauordnung gefertigt sein.
Neben dem geplanten Gebäude, mit dessen Trauf- und Firsthöhen,
enthält dieser auch die Berechnung und Darstellung der
Abstandsflächen, die Stellplätze und weitere befestigte Flächen, die
geplanten Leitungen, die Anbindung an die öffentlichen
Verkehrsflächen, eventuelle Rechte Dritter und vieles andere. Zum
Lageplan gehört auch ein schriftlicher Teil, der neben den Angaben
zu den Nachbar-eigentümern und der Grundstücksgröße auch die
Berechnung der GRZ (Grundflächenzahl nach §19 der
Baunutzungsverordnung) enthält. |
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Grobabsteckung für den Erdaushub
Zu Beginn des Hausbaus werden die Eckpunkte des
Gebäudes auf dem Grundstück abgesteckt, damit die Baufirma die
Ausschachtungen für den Keller, bzw. für das Fundament der
Bodenplatte an der richtigen Stelle vornehmen kann. In der Regel
werden dafür Holzpfähle eingeschlagen. Damit auch die Höhe,
beziehungsweise die Tiefe der Ausschachtung mit der Planung
übereinstimmt stimmt, werden dem Baubetrieb Höhenpunkte angegeben. |
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Feinabsteckung
Nach
den Erdarbeiten stellt der Baubetrieb an den Gebäudeecken so
genannte „Schnurböcke“ oder „Schnurgerüste“ auf. Auf diese werden
vom Vermesser Nägel geschlagen, die exakt in der Flucht der
Gebäudewände liegen. Der Maurer spannt dann Schnüre zwischen diesen
Nägeln und hat somit die genaue Lage der Wände. Von dieser
Absteckung wird ein Absteckriß gefertigt, der dem Bauamt vorgelegt
werden muss. Er dient als Nachweis, dass das Gebäude an der
richtigen Stelle errichtet wird. |
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Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster
Nach §6 Abs. 3 des Sächsischen Vermessungsgesetzes
müssen Gebäude, die neu errichtet, oder in ihren
Außenmaßen verändert wurden für das Liegenschaftskataster
eingemessen werden. Diese Einmessung muss der Eigentümer
unverzüglich, spätestens zwei Monate nach Abschluss der Maßnahme
veranlassen. |
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>>> Informationsblatt Vermessungsleistungen
zum Eigenheimbau als PDF |
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