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1. Kostenbeispiel Flurstücksbildung  

2. Tabellen zur Kostenberechnung 
Flurstücksbildung
Grenzwiederherstellung ohne Flurstücksbildung
Gebäudeaufnahme

3. Ingenieurvermessungen


Kostenbeispiel Flurstücksbildung (Flurstückszerlegung oder –teilung)

Soll ein Teil eines Flurstücks verkauft werden, so ist die Bildung des Flurstückteils mit neuer Flurstücksnummer erforderlich. Kostenpflichtig ist der Teil des Flurstücks an dessen Bildung ein Interesse besteht.
Maßgebend ist die Flächengröße und Kategorie des Flurstücks. In diesem Zusammenhang müssen auch die alten (bestehenden) Grenzpunkte berechnet und vor Ort geprüft werden.

Beispiel

Flurstück 99 soll zerlegt
werden. Der Teil 99/2
wird verkauft.
 
Die neue Teilfläche ist
550 m² groß.

Das Flurstück liegt in
Chemnitz, einer Stadt mit über 40.000 Einwohnern und ist mit
einem Wohnhaus bebaut.
Die Grenzpunkte 1, 2, 4 und 5 sind kosten-pflichtig.
Punkt 3 ist nach Sept.
2003  abgemarkt worden und wird nicht berücksichtigt. Die neuen Grenzpunkte A und B werden hier nicht mitgezählt.


 

Alle Grenzpunkte müssen in der Örtlichkeit abgemarkt
werden. 

Die Steine 3 
und 5 sind noch vorhanden.
Gebühren für die Abmarkung
je Grenzpunkt: 26 Euro

(Tarifstelle 6 SächsVermKoVO)

Grenzpunkte 1, 2, 4, A und B mal 26 = 130 Euro

Beispielkostenbescheid des ÖbV

 Tarifstelle  Gegenstand  Betrag
 2 Katastervermessung zum Zweck der Bildung von
Flurstücken
 2 a) Grenzwiederherstellung nach § 14 Abs. 1 und 2
DVOSächsVermG von 4 Grenzpunkten
Gebührenteil a) nach Anlage 2, Tabelle 1:)

890,00 €

   
 2 b) Grenzfeststellung für 1 Trennstück
Gebührenteil b) nach Anlage 2, Tabelle 2:
Flurstücksnr.  Fläche (m²) Kategorie 

741,00 €

Teil > 150 bis 1400 III
 6 Abmarkung von neuen oder fehlenden alten Grenzpunkten
nach § 16 SächsVermG
 6.1 Gebühr für 5 abgemarkte Grenzpunkte: 5 x 26,00 €

130,00 €

 1.3.2 Auslagen für Aufwendungen bei der Vornahme öffentlichrechtlicher
Leistungen
2 % von 1.631,00 € (Tarifstelle 2)
2 % von 130,00 € (Tarifstelle 6)
Gebühr: 2 % von 1.761,00 €

___________35,22 €

1.796,22 €

19 % Umsatzsteuer

__________341,28 €

Endbetrag:

2.137,50 €



Tabellen zur Kostenberechnung

Für Katastervermessungen muss ich, als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, einen Kostenbescheid auf der Grundlage der Sächsischen Vermessungskostenverordnung (SächsVermKoVO) stellen. In dieser Verordnung sind die Gebühren für alle Vermessungsleistungen im Katasterbereich festgelegt.

Auszug:
 


Gebühren für eine Flurstücksbildung
(Tabelle 2 aus Anlage 1 zur Tarifstelle 2 und 8.7 SächsVermKoVO)

Fläche des Trennstückes in m²

Gebühr in Euro

Kategorie I
Gewässer, Wald und Flächen für die Landwirtschaft

Kategorie II
Bauerwartungs-
land, Rohbauland, baureifes und bebautes Land in Gemeinden bis 40000 Einwohner

Kategorie III
Bauerwartungs-
land, Rohbauland, baureifes und bebautes Land in Gemeinden über 40000 Einwohner

Kategorie IV
alle Flächen die nicht in Kategorie I bis III einzuordnen sind

bis 150

256

435

537

307

größer 150 bis 1400

409

639

741

460

größer 1400 bis 5000

562

844

946

665

größer 5000 bis 10000

716

997

1 202

844

je weitere angefangene 10000

+ 51

+ 51

+ 51

+ 51


Gebühren für die Herstellung der Grenzpunkte bei einer Flurstücksbildung
(Tabelle 1 aus Anlage 1 zur Tarifstelle 2 SächsVermKoVO)

Anzahl der Grenzpunkte

Gebühr in Euro

1

235

2

470

3

685

4

890

5

1079

6

1258

7

1421

8

1570

9

1697

10

1815

je weiterer Grenzpunkt

+ 118


Gebühren für die Abmarkung je Grenzpunkt: 26 Euro
(Tarifstelle 6 SächsVermKoVO)
 

Auf alle oben genannten Positionen fallen noch 2% Auslagenpauschale und 19% MwSt. an.

Zuzüglich Gebühren des Vermessungsamtes für die

  • Bereitstellung der Unterlagen in Höhe von ca. 125,00 € (je weiteres Flurst. 25,00 €)

  • Übernahme der Unterlagen in das Liegenschaftskataster in Höhe von ca. 50% des Nettobetrages der entsprechenden Tarifstelle

 


Gebühren für Grenzwiederherstellung ohne Flurstücksbildung
(Tabelle 4 aus Anlage 1 zur Tarifstelle 4, 8.8 u. 9.3 SächsVermKoVO)

Anzahl der    Grenzpunkte

Gebühr in Euro

Abmarkung je 26 Euro 2 % Auslagen- pauschale in Euro Summe Netto in Euro Umsatz-steuer 19% in Euro Summe Brutto in Euro Übernahme im VA 15% in Euro

1

511 (M)

26 20,00 (M) 557,00 105,83 662,83 49,05*

2

588

52 20,00 (M) 660,00 125,40 785,40 88,20

3

849

78 20,00 (M) 947,00 179,93 1126,93 127,35

4

1094

104 23,96 1221,96 232,17 1454,13 164,10

5

1324

130 29,08 1483,08 281,79 1764,87 198,60

6

1539

156 33,90 1728,90 328,49 2057,39 230,85

7

1744

182 38,52 1964,52 373,26 2337,78 261,60

8

1938

208 42,92 2188,92 415,89 2604,81 290,70

9

2122

234 47,12 2403,12 456,59 2859,71 318,30

10

2301

260 51,22 2612,22 496,32 3108,54 345,15
20 4091 520 92,22 4703,22 893,61 5596,83 613,65
25 4986 650 112,72 5748,72 1092,26 6840,98 747,90

je weiterer Grenzpunkt

+ 179

           

(M) = Mindestgebühr, VA = Vermessungsamt, * 15% von eigentlich 327 Euro

Zuzüglich Gebühren des Vermessungsamtes für die

  • Bereitstellung der Unterlagen in Höhe von ca. 125,00 € (je weiteres Flurst. 25,00 €)


Gebühren für Gebäudeaufnahmen (Tarifstelle 3 SächsVermKoVO)

Gebühren nach der sächsischen Vermessungskostenverordnung vom 09.09.2003

Fertigstellung des Gebäudes vor
dem 24. Juni 1991

Abrechnung nach der Grundfläche des Gebäudes

Gebühr Netto in Euro
(einschl. Nebenkosten)

Gebühr Brutto in Euro
(einschl. 19% USt)

bis 50 m²

  58,25

  69,32

über 50 m² bis 300 m²

122,25

145,48

über 300 m² bis 500 m²

160,50

191,00

 

Fertigstellung des Gebäudes
nach dem 24. Juni 1991
bis jetzt

 

bis 50 m²

 

173,00

 

205,87

über 50 m² bis 300 m²

429,00

510,51

über 300 m² bis 500 m²

582,00

692,58

über 500 m² bis 1000 m²

889,00

1057,91

über 1000 m² bis 5000 m²

1564,68

1861,97


Zuzüglich Gebühren des Vermessungsamtes für die

  • Bereitstellung der Unterlagen in Höhe von ca. 50,00 €

  • Übernahme der Unterlagen in das Liegenschaftskataster in Höhe von ca. 30% des Nettobetrages der entsprechenden Tarifstelle

 


Ingenieurvermessungen

  • Entwurfsvermessungen

  • Lage- und Höhenpläne

  •  

  • Lageplan zum Bauantrag

  • Baubegleitende Vermessungen (wie Absteckungen)

  •  

  • Leitungsdokumentationen, Ortung von metallischen Leitungen

  • Lage- und Bestandspläne (BfR, RAS-Verm)

  •  

  • Topographische Geländeaufnahmen

  • Erdmassenberechnung

  •  

  • Bauwerksüberwachung, Deformationsmessungen

  •  

  • Passpunktsignalisierungen für Luftbildaufnahmen

  •  

  • Gebäudeinnenaufnahme (und Wohnflächenberechnung)
     

Auf Ihre Anfrage erstellen wir Ihnen gern ein unverbindliches Angebot.

 



Vermessungsbüro Kraft, Henriettenstr. 2, 09112 Chemnitz, Tel.: +49(371)918 928 20, Email: info@vb-kraft.de